Erfahrungen aus der Praxis – welche Situationen begegnen wir in unserer Arbeit?
Irreguläre Unterlagen:
Der Verkäufer von Immobilie hat sich entschieden, seine Immobilie zu verkaufen, aber hat noch nicht das Eigentum an seinen Namen auf dem Grund des Kaufvertrags mit dem bisherigen Eigentümer übertragen.
Unser Agent hat den Verkäufer in Verfahren angewiesen und schlug ihm vor, das Verfahren so schnell wie möglich durchzuführen. Bevor Sie einen Vorvertrag mit dem Käufer der Immobilie unterzeichnet haben, wird es noch einmal überprüft, ob der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt hat. Für den Fall, dass der Eigentümer das Eigentum nicht rechtzeitig übertragen hat, wird der Kunde darauf hingewiesen, den Vorvertrag nicht zu unterzeichnen, bis die Dokumentation nicht ganz klar ist.
Für exklusive Kunden/ Verkäufer machen unsere Makler die Übertragung und Einholung der Eigentumsurkunde.
Belastete Immobilie:
Der Eigentümer hat beschlossen, Ihre Immobilie zu verkaufen, aber die Immobilie wird durch die belastet.
Unser Agent hat den Eigentümer in das Verfahren gründlich instruiert, wo der Eigentümer die Bank über seinen Verkauf informieren und die „Absichtserklärung“ von Bank erhalten musste.
Der Makler informiert den Kunden über die Situation und koordiniert persönlich die Umsetzung des gesamten Verfahrens der Übertragung von Mitteln auf das Konto der Bank und dann das Konto des Verkäufers, so dass die Kunden von Fehlern und Erweiterung der gesamten Transaktion geschützt sind.
Tod des Verkäufers:
Der Käufer hat einen Vorvertrag mit einem Verkäufer ein paar Tage später unterzeichne, aber der Verkäufer ist gestorben. Nach der Rücksprache mit unserer Anwaltskanzlei hat der Makler den Kunden mit der Situation bekannt gemacht und eine Lösung empfohlen. Nach dem Erbverfahren und Registrierung des Eigentums hat der Makler den Verkauf mit den Erben durchgeführt. Der Makler hat die ganze Zeit die Situation koordiniert und unter Kontrolle zum gegenseitigen Nutzen gehalten.
Übertragung von Versorgungsanschlüssen auf den neuen Inhaber
Nach dem Verkauf führen unsere Makler die Versorgungskosten im Namen des Käufers durch. Dieser Prozess kann Probleme verursachen, weil Versorgungsunternehmen die Anschlüsse auf den neuen Eigentümer zu übertragen verweigern, wenn der frühere Eigentümer alle Rechnungen nicht beglichen hat. In der besonderen Situation hat unser Makler, nach der Unterzeichnung des Vorvertrags, die Auflistung von (nicht)abgerechnet Rechnungen von Versorgungsunternehmen gefordert und – wegen der Schulden des Verkäufers – dem Käufer vorgeschlagen, dem Verkäufer nichts bezahlt, bis zum Ausgleich von allen Rechnungen.
BILIŠKOV IMMOBILIEN
Volle Dienstleistung, im echten Sinne von diesem Wort.
Wir machen alles: ausführliche Überprüfung, die Vorbereitung der Immobilie für den Verkauf,
Übertragung des Eigentums und Ihr Einzug mit allen auf Sie übertragene Versorgungsanschlüssen.
´Schlüsselfertige Übergabe´ ist nicht nur eine Phrase für uns.
DIE DIENSTLEISTUNG, DIE SIE VERDIENEN. DER NAME, DEM SIE GLAUBEN.