Firmengründung
Falls auch Sie beabsichtigen in Kroatien eine Gesellschaft zu gründen, bieten wir Ihnen schnelle und effiziente Gründung einer Firma in Ihrem Namen. Zuvor müssen aber Sie:
1. Den Gesellschaftsnamen auswählen
- es muss sich dabei um einen kroatischen, lateinischen oder griechischen Namen handeln
- Sie können auch den eigenen Namen als Firmennamen wählen
- der Name muss einmalig in der Region sein und von einem Notar bewilligt werden, weshalb wir unseren Kunden immer empfehlen mindestens drei Firmennamen zu wählen, falls einer davon abgelehnt wird
2. Eine Kopie Ihres Reisepasses beglaubigen lassen
3. Vollmachten mit Apostille Stempel notariell beglaubigen lassen
4. Firmenanschrift
Den Rest überlassen Sie dann mit vollem Vertrauen Ihrem Immobilienmakler in Kroatien, der Biliškov Nekretnine d.o.o.




