Legalisierung
Die Legalisierung illegaler Objekte ist sehr wichtig auf dem Immobilienmarkt, den das neue Gesetz über Raumordnung und Bau in Kroatien vom 15.07.2011, ermöglicht zum ersten Mal den Verkauf auch illegal errichteter Objekte.
Nach dem neuen Gesetz über Behandlung von illegalen Objekten (Amtsblatt 90/11), vom 10.08.2011, wird jetzt jedes Objekt, d.h. ein rekonstruierter Teil eines Objektes Als illegal betrachtet, wenn dies ohne entsprechende Bauurkunde errichtet wurde.
Dieses Gesetz ist anwendbar auf alle Gebäude die zwischen dem 15.02.1968 bis zum 21.06.2011 gebaut oder ausgeweitet wurden, wenn diese Arbeiten ohne begleitende Genehmigung durchgeführt wurden (Baugenehmigung).
Im Legalisierungsverfahren wird zuerst ein Bescheid über den jetzigen Stand des Objektes ausgestellt, doch nur nachdem alle gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
GRUNDBEDINGUNGEN DER LEGALISIERUNG
Die Bestimmungen des zitierten Gesetzes schreiben die Grundvoraussetzungen für die Legalisierung eines Gebäudes vor, d.h. die Voraussetzungen die erfüllt werden müssen um den Bescheid über den Ist-Stand für das Objekt einzuholen:
das Gesetz sieht zwei Kategorien illegaler Objekte:
1. Illegale Objekte die mit ihrem Zweck, Größe und Lage auf dem Grundstück mit dem Raumordnungsplan übereinstimmen. Bei solchen Objekten muss folgendes erfüllt werden:
- Antrag für den Bescheid über den Ist-Stand des Objektes eingereicht
- drei Ausfertigungen architektonischer Pläne des Ist-Standes
- eine Landvermessungsstudie für die Evidenz über bestehende Gebäude muss erstellt werden und vom Katasteramt beglaubigt werden
- Nachweise über mechanische Stabilität und Beständigkeit des Objektes müssen von einem zugelassenen Ingenieur erbracht werden
- Nachweis über angemeldeten Wohnsitz von der Polizei, angemeldet vor dem 21.06.2011
- Zufahrt von einer Verkehrsfläche
- Nachweis über geleistete Abgaben (Kommunal und Wasserwirtschaft)
- Zustimmung aller beteiligten Parteien, d.h. der Eigentümer der Nachbargrundstücke
2. Illegale Objekte die mit ihrem Zweck, Größe und Lage auf dem Grundstück nicht mit dem Raumordnungsplan übereinstimmen. Bei solchen Objekten muss neben dem o.a., noch folgendes erfüllt werden:
- Bestätigung der zuständigen Behörden dass das gegenständliche Gebäude nicht entgegen der speziellen Bestimmungen gebaut wurde
- Zustimmung einer Partei die vor dem 21.06.2011 das gegenständliche Objekt im Legalisierungsverfahren als illegal gemeldet hat.
BEDINGUNGEN DER ANTRAGSTELLUNG
Die betroffene Partei leitet das Legalisierungsverfahren zur Einholung des Bescheides über den Ist-Stand bei der zuständigen Behörde bis spätestens 31.12.2012 ein.
KOSTEN
Im Legalisierungsverfahren eines illegal gebauten Gebäudes fallen vor der Einholung des Bescheides über den Ist- Stand Abgaben auf Seiten des Antragstellers an. Diese belaufen sich auf sogenannte Gebühr der Aufrechterhaltung des Gebäudes, d.h. die erste Rate dieser Gebühr, falls Ratenzahlung vereinbart wurde.
Diese Kosten – Gebühr legt die zuständige Behörde fest, doch nur nachdem bestätigt wurde dass der Antragsteller alle Voraussetzungen zur Erstellung des Bescheides über den Ist-Stand des Objektes erfüllt hat.




