Oft gestellte Fragen
Falls Sie Fragen haben und glauben, dass auch andere Käufer oder Verkäufer von Immobilien Interesse an Antworten haben, dann melden Sie sich hier bei uns.
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Antwort: bei jedem Erwerb einer Immobilie in Kroatien fällt eine Immobilienerwerbssteuer von 5% auf Seiten des Käufer an. Die Steuer wird nach amtlicher Wertschätzung des zuständigen Steueramtes berechnet und bezahlt.
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Nach Unterzeichnung und notarieller Beglaubigung des Immobilienkaufvertrages muss der Käufer hierüber, binnen 30 Tagen das zuständige Steueramt wegen der Abrechnung der Immobilienerwerbssteuer. Das zuständige Steueramt erstellt einen Steuerbescheid, wonach der Käufer den berechneten Steuerbetrag binnen 15 Tagen nach Bescheid entrichten muss. Nach Ablauf der Frist fallen Verzugszinsen an.
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Einen Staatsangehörigkeitsnachweis – entweder durch Reisepass (beglaubigte Kopie) oder Nachweis des Standes einer Rechtsperson (Auszug aus dem Firmenregister) wenn der Käufer eine ausländische Rechtsperson ist.
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Ja. Seit 2009 dürfen Staatsangehörige der EU – Länder frei, wie auch kroatische Staatsbürger, Immobilien in Kroatien erwerben. Es bestehen aber auch bestimmte Beschränkungen beim Erwerb von Agrarland und Liegenschaften von staatlicher Bedeutung. Staatsbürger anderer Länder müssen zuvor die Zustimmung des Justizministeriums für den Immobilienerwerb einholen.
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Alle rechtlichen und körperlichen Personen dürfen ohne Einschränkungen Immobilien in Kroatien verkaufen.
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Nein . Dem Immobilienerwerbssteuergesetz , werden die 5% dieser Steuer nur vom Verkäufer bezahlt wenn dies von den Vertragsparteien ausdrücklich verhandelt wurde. Der Verkäufer bezahlt aber Gewinnsteuer, falls er die Immobilie binnen 3 Jahren nachdem er diese erworben hat, weiterverkauft .
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Nein, nur wenn er dies möchte.
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Die Anzahlung beträgt üblicherweise 10% des Vertragswertes der Immobilie, doch ist auch immer abhängig von der Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.
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Ja. Am besten macht man die Beglaubigung des Vertrages in einer diplomatischen Vertretungsstelle der Republik Kroatien oder einer kroatischen Botschaft.
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Die Steuer wird in einer Bank oder bei der Post bezahlt. Hier werden dann ausländische Währungen in die kroatische Währung (Kuna) umgewandelt, da die Steuer nur in nationaler Währung bezahlt werden kann.