Steuern für Immobilienkauf in Kroatien

IMMOBILIENERWERBSSTEUER
Immobilienkauf ist Gegenstand einer Besteuerung und zwar in Form einer Immobilienerwerbssteuer, die 5% des Marktwertes der Immobilie beträgt.
Bei Neubauten wird die Immobilienerwerbssteuer nur auf den Grundstückswert bezahlt.

STEUERPFLICHTIGE
Die Immobilienerwerbssteuer wird vom Immobilienkäufer bezahlt.
Nachdem die Steuerbehörde einen Steuerbescheid erlassen hat, muss diese Steuer binnen 15 Tagen entrichtet werden, wobei man 30 Tage Frist bekommt um einen Widerspruch gegen den Steuerbescheid zu erheben.

STEUERPFLICHT
Die Steuerpflicht entsteht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung und Beglaubigung des Immobilienkaufvertrages.
Der Käufer als Steuerpflichtiger, muss beim Steueramt den Kaufvertrag binnen 30 Tagen nach Unterzeichnung, zur Abrechnung der Immobilienerwerbssteuer einreichen.

STEUERBEFREIUNG
Der Käufer ist frei von der Immobilienerwerbssteuer wenn die Immobilie als Sacheinlage einer Gesellschaft dient.
Käufer mit ständiger Aufenthaltserlaubnis in Kroatien können gänzlich oder teilweise von dieser Steuer befreit werden, wenn die erworbene Immobilie die erste Immobilie in ihrem Besitz ist und ausschließlich zum Wohnen des Käufers dient.

Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die Steuerbehörde:
http://www.porezna-uprava.hr/porezi/v_poreza25.asp?id=b02d1